Prof. Dr. Dirk Heckmann (TUM)

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Heckmann

Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung

TUM Center for Digital Public Services, Technische Universität München

Prof. Dr. Dirk Heckmann verbindet als Verfassungsrichter und Internetrechtsprofessor wie kein anderer in Deutschland Tradition und Moderne. Er sieht es als seine Berufung, neuartige Fragen zu Recht und Sicherheit der Digitalisierung in Geschichten, Bildern und multimedialen Inszenierungen zu beantworten und damit auch außerhalb der juristischen Fachwelt für Verständnis und Rechtssicherheit zu sorgen. Seit 1996 lehrte er IT-Recht an der Universität Passau, bevor er 2019 einer Leuchtturmberufung an die Technische Universität München auf den neu errichteten Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung folgte. Dort gründete er auch das TUM Center for Digital Public Services (CDPS), das seit Februar 2023 eine wissenschaftliche Einrichtung der TUM School of Social Sciences and Technology ist.

2003 wurde Heckmann zum nebenamtlichen Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt, 2007 in den Expertenkreis des Nationalen IT-Gipfels der Bundeskanzlerin und 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen. Er ist zudem Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt). Von 2007 bis 2021 war er Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), ab 2014 deren Vorsitzender. Im Jahr 2025 wurde er mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet - für seine fast 30-jährige Pionierarbeit zur gemeinwohlorientierten digitalen Transformation des Rechtsstaats: die Etablierung des Rechts der Digitalisierung/Internetrechts (insbesondere aus öffentlich-rechtlicher Perspektive), die Gründung zentraler Forschungsstrukturen (u. a. Institut/Forschungsstelle in Passau, TUM CDPS), sein Beratungs- und Gremienengagement (Datenethikkommission, Nationaler IT-Gipfel, DGRI, bidt) sowie die praxiswirksame Regelsetzung – etwa die BayFEV, die während der Pandemie Online-Prüfungen ermöglichte.

Seine Lehr-, Forschungs- und Beratungsschwerpunkte liegen in den topaktuellen, zumeist noch wenig ergründeten Rechtsfragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich sowie in Justiz und Verwaltung. Der fachliche Fokus liegt dabei besonders auf Datenschutz, IT-Sicherheit, dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (maschinellen Lernens) und anderer Innovationen. Der juris Praxiskommentar Internetrecht (8. Auflage 2024, ca. 3.000 Seiten), den er gemeinsam mit Prof. Dr. Anne Paschke (TU Braunschweig) herausgibt, gilt als deutsches Standardwerk zum Recht der Digitalisierung.